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Stand August 2007

1. Geltungsbereich

1.1.      Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für bestimmte einzelne Leistungsarten durch „Ergänzende Geschäftsbedingungen“ ergänzt werden. Ergänzende Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt, wenn eine der darin geregelten Leistungen Vertragsgegenstand werden soll; abweichende Regelungen in Ergänzenden Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.2.      Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende, Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3.      Unsere Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie finden keine Anwendung gegenüber Verbrauchern.



2.          Angebot und Vertragsabschluss

2.1.      Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2.      Soweit im Rahmen von Angeboten oder vorvertraglicher Korrespondenz von uns Kostenvoranschläge oder Aufwandsschätzungen übermittelt werden, übernehmen wir hierfür grundsätzlich nur eine Gewähr, wenn dies in dem Angebot oder der sonstigen Korrespondenz ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

2.3.      Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung zustande. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Bei Fehlen einer schriftlichen Bestätigung kommt ein Vertrag auch durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Kunden zustande.

2.4.      Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.5.      Die Annahme einer Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Vorbehalt entfällt, wenn die Nichtlieferung von uns zu vertreten ist.    
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.



3.          Preise und Zahlungen

3.1.      Sofern sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise. Alle Preisangaben verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2.      Verändern sich zwischen der Bestellung und der Lieferung unsere Listenpreise, so sind wir berechtigt, dem Kunden die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise zu berechnen, sofern zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Leistungserbringung ohne unser Verschulden  mehr als 5 Monate liegen.

3.3.      Soweit wir bzw. unsere Mitarbeiter über den Rahmen des abgeschlossenen Vertrages hinaus unentgeltliche Leistungen erbringen, geschieht dies kulanzhalber und führt nicht zu einer Erweiterung der vertraglichen Leistungen und Pflichten.

3.4.      Alle Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Sind vom Kunden geschuldete Beträge bei Fälligkeit nicht auf einem unserer Konten eingegangen, so können wir ab Fälligkeit bis zum Zahlungszeitpunkt Vertragszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz verlangen. Etwaige weitere Rechtsfolgen und Ansprüche aus Verzug bleiben unberührt

3.5.      Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



4.          Lieferung

4.1.      Soweit nicht eine feste Frist oder ein fixer Termin ausdrücklich vereinbart worden ist, sind die von uns angegebenen Termine und Fristen für Lieferungen und für die Erbringung von Leistungen stets nur annähernd.

4.2.      Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Vereinbarte Fristen zur Erbringung unserer Leistung beginnen erst mit Vorliegen der vom Kunden geschuldeten Beistellungen.

4.3.      Bei sog. Abrufbestellungen muss die bestellte Ware innerhalb von 12 Monaten abgerufen sein, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

4.4.      Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und dürfen mit Teilrechnungen belegt werden. Mit der Zahlung einer Teilrechnung erklärt der Kunde keine Gesamtabnahme.



5.          Software

5.1.      Für von uns hergestellte Software gelten die "Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Vossel Solution-Software". Die Software dritter Hersteller liefern wir, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart, in uns vom Hersteller zum Vertrieb zur Verfügung gestelltem Umfang und Konfektionierung zu den nachstehenden Bedingungen.

5.2.      Es gelten die jeweiligen Lizenz- oder Nutzungsbedingungen des Herstellers, die Beschränkungen des Nutzungsrechts und dessen nähere Ausgestaltung beinhalten können. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart, vermitteln wir lediglich das Nutzungsrecht zwischen Hersteller und Kunde.

5.3.      Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass Software dritter Hersteller keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt.

5.4.      Für alle auf Fremdsoftware bezogene Leistungen und Verpflichtungen, die wir ohne Unterstützung des Herstellers/Vorlieferanten nicht erbringen können, gilt der Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.



6.          Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1.      Der Kunde hat uns - auch während der Durchführung des Auftrags – von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die von uns zu erbringende Leistung von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

6.2.      Der Kunde wird einen Mitarbeiter benennen, der uns während der Durchführung der Leistung als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung steht und berechtigt ist, im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Entscheidungen zu treffen bzw. dafür Sorge trägt, dass solche Entscheidungen unverzüglich herbeigeführt werden.

6.3.      Der Kunde wird alle bei der Durchführung unserer Leistungen erforderlichen Informationen wie z.B. Benutzer-IDs, Kennwörter, IP-Adressen, Namenskonventionen bereitstellen sowie für Zugriffe auf Systeme und Peripherien, Zutrittsberechtigungen zu gesicherten Räumen und Bereitstellung einer geeigneten Arbeitsumgebung sorgen.



7.          Haftung

7.1.      Für Schäden an Köper und Gesundheit, den Verlust des Lebens sowie für vorsätzlich verursachte Schäden haften wir ohne Einschränkung. Im übrigen gelten die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen.

7.2.      Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

7.3.      Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und ausgebliebene Einsparung werden nicht ersetzt. Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf die Kosten beschränkt, die für die Rekonstruktion aus einer unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis durchgeführten Datensicherung entstanden wären.

7.4.      Soweit wir im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes unentgeltlich technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unter Ausschluss jeder Haftung.

7.5.      Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

7.6.      Die Abtretung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen durch unsere Kunden ist unzulässig.



8.          Gewährleistung

8.1.      Für Sachmängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.2.      Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

8.3.      Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

8.4.      Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

8.5.      Die Mangelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Mangel in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Kunde einen Fehler nicht unverzüglich gemeldet und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat.

8.6.      Ist das vereinbarte Entgelt ganz oder teilweise noch nicht gezahlt, dürfen wir die Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils des Entgelts abhängig machen.

8.7.      Setzt der Kunde in den vom Gesetz bei Leistungsstörungen vorgesehenen Fällen eine angemessene Nachfrist zur vertragsgemäßen Leistung oder Nacherfüllung, wird er uns zugleich informieren, wenn er für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs den Rücktritt vom Vertrag beabsichtigt.



9.          Unsicherheitseinrede

9.1.      Wird für uns nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, insbesondere, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern, sind wir berechtigt, Vorleistung bzw. Sicherheit zu verlangen.

9.2.      In diesem Fall werden wir innerhalb einer angemessenen Frist den Kunden auffordern, entweder nach seiner Wahl vorzuleisten oder Sicherheit zu leisten. Sollte der Kunde nach Ablauf der Frist weder vorgeleistet haben, noch eine entsprechende Sicherheit gestellt haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch uns nicht ausgeschlossen.

9.3.      Stellt der Kunde nach einer entsprechenden Aufforderung durch uns eine Sicherheit, so steht die Genehmigung dieser Sicherheit in unserem Ermessen. Wir sind insbesondere ermächtigt, die gestellte Sicherheit, sofern es sich nicht um eine einredefreie Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse handelt, auf ihre wirtschaftliche Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Ergibt eine solche Überprüfung, dass die Sicherheit nicht den Wert unserer Leistung erreicht, so sind wir berechtigt, die Sicherheit zurückzuweisen und eine andere Sicherheit zu verlangen.



10.       Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

10.1.   Soweit unser Kunde oder dessen Abnehmer wegen Verletzung von Urheberrechten, Marken-, Patent- oder sonstigen Rechten in Anspruch genommen werden und diese behauptete Rechtsverletzung uns zuzurechnen ist, sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und es ist sicherzustellen, dass uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

10.2.   Das weitere Vorgehen ist in einem solchen Falle mit uns abzustimmen, die Führung evtl. Rechtsstreitigkeiten ist auf unser Verlangen uns zu überlassen.  Der Kunde hat uns nach besten Möglichkeiten im Rahmen der Rechtsverteidigung zu unterstützen.

10.3.   Von allen Ansprüche des Kunden können wir uns dadurch befreien, dass wir dem Kunden entweder eine Lizenz, deren Einräumung die Verletzungshandlung beseitigt, besorgen oder eine ihm zumutbare abweichende Lösung zur Verfügung stellen, die von dem Verletzungsvorwurf nicht erfasst wird.



11.       Speicherung von Daten des Kunden

11.1.   Die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten unserer Kunden werden von uns in automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet.

11.2.   Soweit der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder von Dritten an uns übermittelt, steht er dafür ein, dass eine etwa erforderliche Zustimmung der Betroffenen rechtswirksam erteilt ist.



12.       Vertraulichkeit

12.1.   Die Vertragsparteien werden Informationen über wesentliche und nicht allgemein bekannte geschäftliche Angelegenheiten des anderen Vertragspartners, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, mit der geschäftsüblichen Vertraulichkeit behandeln.

12.2.   Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know How und Techniken, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12.3.   Wir sind bis zu einem ausdrücklichen Widerruf berechtigt, den Kunden in Werbeveröffentlichungen namentlich als Referenzkunden zu nennen.



13.       Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1.   Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz der Vossel Solution GmbH.

13.2.   Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des abgeschlossenen Vertrages ist, soweit nicht eine ausdrückliche anderweitige Bestimmung getroffen ist oder sich aus der Natur der Leistung zwingend ein anderer Erfüllungsort ergibt, der Sitz der Vossel Solution GmbH.



14.       Schriftform

14.1.   Sämtliche Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Ergänzenden Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils der Schriftform.

14.2.   Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.



15.       Allgemeines

15.1.   Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Ergänzenden Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung oder Vereinbarung nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt, soweit nicht eine gesetzliche Regelung zwingend eingreift.

15.2.   Wir sind berechtigt, Verträge auf ein anderes mit uns im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen.

15.3.   Mitteilungen und Informationen, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen der Parteien  auszutauschen sind, können statt in schriftlicher Form auch mittels e-Mail erfolgen. Der Kunde wird uns eine hierzu autorisierte e-Mail-Adresse bekannt geben. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie ohne Unzustellbarkeitsmeldung an die letzte bekannt gegebe-ne Adresse versendet werden konnte. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Mitteilungen mit rechtsgestaltender Wirkung (z.B. Kündigung, Rücktritt).

15.4.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts (EKG, CISG, UN-Kaufrecht).

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